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post soll stopp-werbung aufkleber respektieren
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Geschrieben: 26.09.2010 um 09:18 von ADMIN
Post soll ,Stopp Reklame"-Kleber respektieren


Bern,
Die Post soll den ,Stopp Reklame"-Kleber auf Briefkästen auch bei teiladressierten Werbesendungen respektieren. Die Zustellung solcher Sendungen in alle Briefkästen missachtet das Recht der Annahmeverweigerung in unzulässiger Weise. Dies schreibt Bundesrat Moritz Leuenberger der Stiftung für Konsumentenschutz und der Post. Die Post hat vor einiger Zeit einen neuen Service ,PromoPost selektiv teiladressiert" lanciert. Dabei handelt es sich um Werbesendungen, die Adressen tragen wie: ,An die Gartenfreunde des Hauses, Blumenstrasse 24, 8000 Zürich". Der Briefträger wirft solcherart adressierte Webebriefe in alle Briefkästen eines Hauses, auch wenn die Empfänger mit einem ,Stopp"-Kleber anzeigen, dass sie von Werbesendungen verschont bleiben wollen.
Nach Auffassung der Stiftung für Konsumentenschutz untergräbt diese Dienstleistung der Post das Recht auf Annahmeverweigerung. Nachdem die Stiftung deswegen erfolglos bei der Post vorstellig wurde, wandte sie sich an Bundesrat Leuenberger. Das UVEK kam zu folgenden Schlüssen: Die Zustellung des von der Post neu lancierten Produktes in alle Briefkästen, also auch in diejenige mit einem ,Stopp Reklame"-Kleber, missachtet das Recht des Empfängers auf Annahmeverweigerung. Bringt der Empfänger auf seinem Briefkasten den entsprechenden Kleber an, macht er von seinem Annahmeverweigerungsrecht Gebrauch und verweigert die Annahme von Reklame- und Werbesendungen.
Bundesrat Leuenberger erwartet deshalb, dass das Unternehmen für die Beachtung der ,Stopp Reklame"-Kleber auch im Fall dieser teiladressierten Werbesendungen sorgt. Er empfiehlt der Post zudem, künftig gegebenenfalls vor der Lancierung neuer Produkte mit der Konsumentenseite das Gespräch zu suchen, um mögliche Schwierigkeiten abzuklären.


quelle: news.admin.ch vom 14.03.2003
Zuletzt aktualisiert: 14.10.2011




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