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was die post zustellen muss
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Geschrieben: 26.09.2010 um 09:13 von ADMIN
Was die Post zustellen muss


Folgende Sendungen gelten als «offizielle» Promo-Post und werden von der Post trotz Stopp-Werbung»-Kleber zugestellt:
  • Sendungen von politischen Parteien und überparteilichen Komitees
  • Sendungen mit Spendenaufrufen von Fundraisern und karitativen Organisationen, die von der Stiftung Zewo zertifiziert sind
  • Sendungen von Behörden, Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen des Bundes, von Kantonen und Gemeinden
  • Amtliche Publikationsorgane und Organe der drei Landeskirchen
  • Sendungen nicht kommerzieller Natur, die dem Informationsbedürfnis einer breiten Öffentlichkeit entsprechen (z.B. Aufruf zur Blutspende u.ä.)
Zuletzt aktualisiert: 14.10.2011




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