Zurück   STOPP-WERBUNG.CH > STOPP-WERBUNG FORUM > unerwünscht erhaltene werbung melden

idea and powered by

STOPP-WERBUNG.CH
...der umwelt zuliebe!


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.10.2011, 22:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2011
Beiträge: 2
Standard eat.ch GmbH | Ankerstrasse 3 | 8004 Zürich | Schweiz

Guten Tag

Vielen Dank für den Kleber, den ich von Ihnen gestern erhalten habe.
Diesen habe ich noch gestern Abend an meinen Briefkasten geklebt (zusätzlich zum vorhandenen, selbstgemachten, Kleber mit der Inschrift: "Postzusteller und Prospektverteiler dürfen hier weder nicht persönlich adressierte Werbematerialien noch Postwurfsendungen einwerfen (Urteil BGH Az VI ZR 182/88)2.

Was für eine Ernüchterung als ich heute Abend wieder einmal eine Werbung für einen Takeaway der Firma eat.ch drin hatte.

Kann man eigentlich gerichtlich gegen solche Firmen vorgehen?


Freundliche Grüsse
Chris
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiTweet this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.10.2011, 09:44
Administrator
 
Registriert seit: 09.10.2010
Beiträge: 7
Standard AW: eat.ch GmbH | Ankerstrasse 3 | 8004 Zürich | Schweiz

Zitat:
Zitat von swisschris Beitrag anzeigen
Kann man eigentlich gerichtlich gegen solche Firmen vorgehen?
hallo chris

vor einem jahr gaben wir unseren anwälten die ausarbeitung eines memorandums zu verschiedenen fragen rund um das thema STOPP-WERBUNG in auftrag. in dem 7-seitigen dokument wird zusammenfassend festgehalten:

Zitat:
weil der STOPP-WERBUNG.CH aufkleber bloss eine willensäusserung und kein rechtsverbindliches verbot des einwurfs unerwünschter bzw. unadressierter werbung ist, macht sich bei missachtung des klebers niemand strafbar. es kann niemand dafür belangt werden.

dem gegenüber steht jedoch das ergebnis unserer recherche, welches wir unter dem punkt "Stopp Werbung"-Kleber am Briefkasten müssen beachtet werden publizierten. es wendete sich ein verärgerter empfänger an die lauterkeitskomission welche ihm recht gab! der fehlbare verteiler wurde dann aufgefordert diesem empfänger solche uew nicht mehr zuzustellen.

wir lassen umgehend das memorandum unserer anwälte in diesem punkt noch genauer ausarbeiten und werden dir das ergebnis hier mitteilen. du kannst in rund 10-tagen damit rechnen.
__________________
STOPP-WERBUNG.CH

...der umwelt zuliebe
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiTweet this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.10.2011, 11:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2011
Beiträge: 2
Standard AW: eat.ch GmbH | Ankerstrasse 3 | 8004 Zürich | Schweiz

Hallo
Vielen Dank für Deine Nachricht und für Eure Arbeit.
Ich finde es wirklich komisch, dass einen elektronischen Werbeverteiler (Spammer) gebüsst werden kann, obwohl ich keinen "Stop Werbung" Kleber auf meinen elektronischen Briefkasten angebracht habe, aber ein Flyer Verteiler ungeschoren davon kommt.
Es ist mir klar, dass die Schäden durch Spam Emails immens sind, allerdings leiden Menschen und Natur an die Folgen der Papier Werbung ebenfalls.
Dies sollte unsere Judikative auch mal bedenken.

Liebe Grüsse

Chris
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiTweet this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 15.10.2011, 20:26
Administrator
 
Registriert seit: 09.10.2010
Beiträge: 7
Standard AW: eat.ch GmbH | Ankerstrasse 3 | 8004 Zürich | Schweiz

Zitat:
Zitat von swisschris Beitrag anzeigen
Dies sollte unsere Judikative auch mal bedenken.
ganz genau.

deshalb möchte ich hier am rande vermerken:
wenn sich vermehrt und immer wieder verärgerte empfänger bei der lauterkeitskomission melden und diese feststellt dass es sich teilweise immer wieder um die selben fehlbaren verteiler handelt ist dies für diesen mit sicherheit nicht förderlich.
__________________
STOPP-WERBUNG.CH

...der umwelt zuliebe
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiTweet this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 01.11.2011, 10:31
Administrator
 
Registriert seit: 09.10.2010
Beiträge: 7
Standard AW: eat.ch GmbH | Ankerstrasse 3 | 8004 Zürich | Schweiz

hallo,
wie versprochen haben wir das memorandum in diesem punkt von unseren anwälten nochmal genauer abklären lassen. dabei kann man zusammenfassend folgendes festhalten:

Zitat:
Konsumenten können bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission zwar Beschwerde wegen angeblich unlauterer Werbung erheben, jedoch ohne rechtliche Konsequenzen für den Beschwerdegegner. Dennoch kann eine gewisse Signalwirkung einer Bekanntmachung durch die Kommission nicht abgesprochen werden.

Gemäss Bekanntmachung der Lauterkeitskommission ist ein unaufgefordertes und (bekanntes) unerwünschtes Deponieren von Werbematerial im Briefkasten unlauteres Wettbewerbsverhalten nach Art. 2 UWG.

Rechtliche Schritte nach UWG sind jedoch nur Mitbewerber, Kunden etc. (vgl. oben) vorbehalten. Die Allgemeinheit bzw. übliche Konsumenten können somit nicht mittels zivilrechtlichen Klagen bzw. Strafanzeigen nach UWG vorgehen. Nicht zuletzt weil ihnen in der Regel das vorausgesetzte wirtschaftliche Interesse fehlen wird.
__________________
STOPP-WERBUNG.CH

...der umwelt zuliebe
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiTweet this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an




Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:33 Uhr.



Powered by vBCMS® 2.7.1 ©2002 - 2012 vbdesigns.de

SEO by vBSEO 3.5.2