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#1
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Guten Tag
Vielen Dank für den Kleber, den ich von Ihnen gestern erhalten habe. Diesen habe ich noch gestern Abend an meinen Briefkasten geklebt (zusätzlich zum vorhandenen, selbstgemachten, Kleber mit der Inschrift: "Postzusteller und Prospektverteiler dürfen hier weder nicht persönlich adressierte Werbematerialien noch Postwurfsendungen einwerfen (Urteil BGH Az VI ZR 182/88)2. Was für eine Ernüchterung als ich heute Abend wieder einmal eine Werbung für einen Takeaway der Firma eat.ch drin hatte. Kann man eigentlich gerichtlich gegen solche Firmen vorgehen? Freundliche Grüsse Chris |
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#2
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hallo chris
vor einem jahr gaben wir unseren anwälten die ausarbeitung eines memorandums zu verschiedenen fragen rund um das thema STOPP-WERBUNG in auftrag. in dem 7-seitigen dokument wird zusammenfassend festgehalten: Zitat:
dem gegenüber steht jedoch das ergebnis unserer recherche, welches wir unter dem punkt "Stopp Werbung"-Kleber am Briefkasten müssen beachtet werden publizierten. es wendete sich ein verärgerter empfänger an die lauterkeitskomission welche ihm recht gab! der fehlbare verteiler wurde dann aufgefordert diesem empfänger solche uew nicht mehr zuzustellen. wir lassen umgehend das memorandum unserer anwälte in diesem punkt noch genauer ausarbeiten und werden dir das ergebnis hier mitteilen. du kannst in rund 10-tagen damit rechnen. |
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#3
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Hallo
Vielen Dank für Deine Nachricht und für Eure Arbeit. Ich finde es wirklich komisch, dass einen elektronischen Werbeverteiler (Spammer) gebüsst werden kann, obwohl ich keinen "Stop Werbung" Kleber auf meinen elektronischen Briefkasten angebracht habe, aber ein Flyer Verteiler ungeschoren davon kommt. Es ist mir klar, dass die Schäden durch Spam Emails immens sind, allerdings leiden Menschen und Natur an die Folgen der Papier Werbung ebenfalls. Dies sollte unsere Judikative auch mal bedenken. Liebe Grüsse Chris |
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#4
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ganz genau.
deshalb möchte ich hier am rande vermerken: wenn sich vermehrt und immer wieder verärgerte empfänger bei der lauterkeitskomission melden und diese feststellt dass es sich teilweise immer wieder um die selben fehlbaren verteiler handelt ist dies für diesen mit sicherheit nicht förderlich. |
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#5
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hallo,
wie versprochen haben wir das memorandum in diesem punkt von unseren anwälten nochmal genauer abklären lassen. dabei kann man zusammenfassend folgendes festhalten: Zitat:
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